Viele Arbeitgeber lassen sich nach einer Fortbildung eine Rückzahlung zusichern – doch nicht jede Klausel hält vor Gericht stand. Das LAG Hamm hat entschieden: Pauschale Rückzahlungsvereinbarungen sind oft unwirksam. Arbeitnehmer müssen Fortbildungskosten daher in vielen Fällen nicht erstatten.
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