Zugang bedeutet: Das Schreiben muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen, sodass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann.
Arbeitgeber tragen die Beweislast.
Ein Einlieferungsbeleg zeigt nur, dass die Post das Schreiben angenommen hat, nicht dass es im Briefkasten gelandet ist.
Der Sendungsstatus enthält weder Angaben zum Zusteller noch zum genauen Zustellvorgang und kann daher keinen Anscheinsbeweis liefern.
Nur die Reproduktion des Auslieferungsbelegs der Deutschen Post AG mit detaillierten Zustellinformationen ist ein verlässlicher Beleg – wenn sie rechtzeitig angefordert wird.
Ein Einwurf-Einschreiben ohne Auslieferungsbeleg ist riskant.
Sicherste Zustellung: Persönlicher Bote oder Vertrauensperson, die den Einwurf beobachtet und später als Zeuge auftreten kann.
Fristen beachten: Die Deutsche Post speichert Auslieferungsdaten nur 15 Monate. Wer den Zugang sichern will, sollte den Auslieferungsbeleg rechtzeitig anfordern.
Arbeitnehmer können sich auf Beweisschwierigkeiten stützen: Bestreiten sie den Zugang, reicht ein Hinweis auf die Sendungsverfolgung nicht.
Das BAG-Urteil zeigt: Die Zustellung einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben ist heikel. Arbeitgeber, die sicher gehen wollen, sollten auf einen verlässlichen Boten setzen oder rechtzeitig den Auslieferungsbeleg sichern. Arbeitnehmer wiederum können sich im Streitfall auf die fehlenden Beweise berufen.