Sönke Höft ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und verfügt damit über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung. Er führt mit der KSH seine eigene Kanzlei und engagiert sich zugleich in Vorstandsfunktionen im Deutschen Anwaltverein sowie im Hamburgischen Anwaltverein. Diese Kombination aus anwaltlicher Praxis und standespolitischem Engagement prägt seine Arbeitsweise und ermöglicht ihm einen umfassenden Blick auf die Anforderungen mittelständischer Mandanten.
Die Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Steuerrecht belegen eine besondere theoretische und praktische Qualifikation nach der Fachanwaltsordnung. Jeder Titel setzt eine zusätzliche Prüfung sowie den Nachweis langjähriger praktischer Erfahrung in dem jeweiligen Rechtsgebiet voraus. Ergänzt wird diese Expertise durch die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator.
Die Verbindung von Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht ermöglicht eine ganzheitliche Beratung von Geschäftsführern und mittelständischen Unternehmen. Relevant wird diese Expertise bei Gesellschafterstreitigkeiten, Umstrukturierungen, der Gestaltung von Führungskräfteverträgen oder steuerlichen Fragestellungen im Unternehmenskontext. Die Beratung erfolgt in deutscher und englischer Sprache.