Das Gesellschaftsrecht umfasst sämtliche Regelungen zu Gründungsvoraussetzungen, Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane (wie dem Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung), Umfirmierung sowie zur Auflösung und Liquidation der Gesellschaft. Es ist eng mit dem Handelsrecht verbunden. Grundsätzlich richtet sich dies nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Daneben existieren Spezialgesetze für die jeweiligen Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel:
Insbesondere als Geschäftsführer und Gesellschafter, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft zu kennen, weil man im schlimmsten Fall persönlich zur Haftung gezogen wird.
Zentraler Anknüpfungspunkt ist die jeweilige Gesellschaftsform. Hier ist zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Die Rechtsform richtet sich danach, ob eine Person oder ein zurückgelegtes Kapital für die Tätigkeit der Gesellschaft haftet. Das Gesellschaftsrecht kennt folgende Personengesellschaften:
Ebenfalls sind diese Kapitalgesellschaften normiert:
Darüber hinaus existieren zahlreiche Mischformen. Dadurch können Unternehmen von haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorteilen profitieren. Grundlage für die Unternehmensgründung sind die Gesellschaftsverträge. In diesen Vereinbarungen werden die maßgeblichen Beteiligungen und Aufgaben der einzelnen Beteiligten festgelegt. Die Gesellschafter haben dort wesentliche Freiheiten, etwa zur Wahl der Rechtsform, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Gesellschafter haben, wie hoch die Vergütung ausfallen soll. Allerdings müssen dabei die jeweiligen Voraussetzungen zur Gründung eingehalten werden. Dabei sind neben der Gesellschaftervereinbarung, dem Stammkapital, auch die Eintragung im Handelsregister und die Beurkundung durch einen Notar zwingend notwendig. Fehler bei der Gründung können weitgehende Folgen haben. Die Konsequenzen haben dann die Gesellschafter zu tragen, was insbesondere bei einer unbegrenzten persönlichen Haftung zum Ruin führen kann. Daher ist es wichtig, die Gründung einer Gesellschaft anwaltlich begleiten zu lassen.
Dabei kann auch der Unternehmenskauf (auch Akquisition oder Übernahme genannt) eine Möglichkeit sein. Auch wenn der Kauf eines Unternehmens grundsätzlich nach denselben Regelungen wie der Brötchenkauf beim Bäcker funktioniert, sind doch en détail wichtige Formvorschriften einzuhalten und komplexe Vertragsstrukturen zu erstellen.
Weiterhin kommen auch Unternehmenstransaktionen in Betracht. Unter dem Begriff Merger & Acquisitions (M&A) versteht man Vorgänge wie Fusion und Unternehmenskauf beziehungsweise Unternehmensverkauf. Gerade bei jungen Start-Ups oder bei größeren Unternehmensformen kann dies sinnvoll sein. Weil dazu auch verschiedene Gebiete des Konzernrechts, wie die Beteiligung von Aufsichtsratsmitgliedern, die Managementbeteiligung zu berücksichtigen sind, ist es wichtig, rechtssicher zu sein. Ich berate bei Fragen zur Transformation und Transaktion.
Der Markt ist im stetigen Wandeln und darauf müssen Sie reagieren. Weil es um ihre unternehmerische Existenz geht, ist es wichtig, rechtlich abgesichert zu sein.
Rufen Sie mich für eine Erstberatung an. Sie skizzieren kurz den Sachverhalt und ich gebe Ihnen eine Ersteinschätzung. Wenn Sie mein Mandant werden, beginne ich gleich mit der Arbeit. Dabei überlege ich aufgrund meiner langjährigen beruflichen Praxiserfahrung mit Rücksicht auf die aktuelle Rechtsprechung, wie am besten vorgegangen werden sollte. Gerne übernehme ich die sämtliche Korrespondenz mit Gerichten, anderen Gesellschaftern, Gesellschaftsorganen oder der gegnerischen Partei, sodass Sie sich um nichts zu kümmern brauchen. In jedem Fall erfolgt die Arbeit in enger Absprache mit Ihnen, weil es Ihr Unternehmen ist und ich so Ihren Wünschen, Forderungen und Bedürfnissen am besten gerecht werden. Meine Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung. So gibt es Schlichtungsmöglichkeiten, um ein kostenintensives Verfahren zu vermeiden. Zur Not setze ich Ihr Recht aber auch gerichtlich durch.
Beratung von Unternehmen und Geschäftsführern
Gesellschaftsverträge & Wirtschaftsvertragsrecht
Compliance
Gesellschafterstreitigkeiten
Prozessführung / Klage
Das Gesellschaftsrecht kennt Mischformen und Umwandlungen von Rechtsformen für Unternehmen – auch Merger and Acquisition (Abk M&A) genannt. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) unterscheidet zwischen Verschmelzung /Fusion, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung.
Komplementäre und Kommanditisten sind beide Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Während sich die Haftung des Kommanditisten nach Leistung seiner Kapitaleinlage darauf beschränkt, haftet der Komplementär unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.