durch eine Schenkung:
Die familien- und unternehmerfreundlichste Lösung
Übergabe der Firma oder des Unternehmens zu Lebzeiten
Vorteil: Steuerersparnis, da kein Gewinn versteuert werden muss
Schenkungsvertrag
Vorweggenommene Erbfolge: Der bisherige Inhaber der Firma oder des Unternehmens legt den Erbanteil für die nachfolgende Generation fest
Hohe steuerfreie Freibeträge für nahestehende Verwandte
Ansprüche möglicher Miterben klären und Ausgleichszahlungen vermeiden
durch einen Erbvertrag oder ein Testament:
Haben Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge
Vorteil: Hohe steuerfreie Freibeträge für nahestehende Verwandte
Der bisherige Inhaber der Firma legt den Erbanteil für die nachfolgende Generation fest
in schrittweiser Übertragung:
Vorteil: Fähigkeiten des Nachfolgers können geprüft werden
Beste Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaft (KG)
Haftungsbeschränkung für den neuen Gesellschafter vorgesehen
durch Verkauf:
Share-Deal:
Kauf eines Teils oder aller Anteile einer Kapital- oder Personengesellschaft
Asset-Deal:
Zugehöriges Vermögen bzw. die Wirtschaftsgüter des Unternehmens werden gekauft bzw. verkauft.
Auf neue Firmeninhaber werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen (zum Beispiel: Immobilien, Maschinen, Grundstücke)
Management-Buy-Out (MBO):
Das Management, das in dem erworbenen Unternehmen tätig ist, übernimmt die Firma
Der Betrieb wird von externen Führungskräften einer anderen Firma übernommen
durch die Gründung einer Stiftung
besonders für mittelständische Unternehmer interessant
Bestand des Unternehmens kann gesichert werden
Übertragung des Unternehmens auf die Stiftung erfolgt entweder schon im Stiftungsgeschäft (anfängliche Kapitalausstattung der Stiftung durch den Stifter) oder kann erst nach der Stiftungsgründung erfolgen
Die Stiftung besteht aus einem Vorstand, der die Geschäftsführung innehat
Der Vorstand wird vom Stifter selbst oder von einem Stiftungsrat berufen
Vorteil: Erben können keine Eigentumsansprüche stellen
Zersplitterung des Unternehmensvermögens ist nicht möglich
Die Unternehmensnachfolge beginnt zu Lebzeiten
Planen Sie mindestens 5 Jahre im Voraus
Akzeptieren Sie neue Strategien Ihres Nachfolgers
Stellen Sie klare Regeln zwischen Ihnen und Ihrem Nachfolger während der Übergangsphase auf
Übertragen Sie die Kompetenzen schrittweise
Profitieren Sie jetzt von meiner langjährigen Praxiserfahrung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Überlassen Sie Ihr Familienunternehmen nicht dem Zufall – eine ausgiebige Planung zahlt sich nicht nur für Sie aus!