Unter dem Begriff Merger & Acquisition (M&A) versteht man Transaktionen von Unternehmen; genauer gesagt unter merger die Fusion von Unternehmen und unter acquisition den Erwerb von Unternehmen. Bei der sind Fusion sind dabei zwei Ausprägungen zu unterscheiden:
Ein gängiges Motiv für Merger & Acquisitions ist Wachstum: Höhere Umsätze, größere Marktanteile und Marktmacht. Dieses Wachstum kann hier besser zusammen mit anderen Unternehmen erreicht werden, da das organische Wachstum des eigenen Unternehmens nicht ausreicht. Aber auch Abwicklung und Übernahme durch die folgende Generation sind wichtige Beweggründe.
Damit das funktioniert, ist es wichtig und notwendig, dass Mergers und Acquisitions anwaltlich begleitet werden. Insbesondere um Gefahren von Schadensersatz und Strafzahlungen, sei es durch Kartellrecht oder Vertragsrecht zu umgehen, ist ein Anwalt unerlässlich. Ich berate Sie bei der Vertragserstellung und vertreten Sie in den Verhandlungen, damit die Unternehmenstransaktion gelingt.
Damit die Unternehmenstransaktion gelingt, sind folgende Dinge zu beachten:
Ganz im Sinne der Vertragsfreiheit richte ich mich nach Ihren Gestaltungswünschen. Dabei versuche ich Ihrer Vorstellung einen rechtssicheren Rahmen zu geben. Ich bespreche mit Ihnen die Transaktion, die auf Ihr Unternehmen maßgeschneidert ist. In Zusammenarbeit mit dem Notar kann ich auch Beurkundungen und Eintragungen im Handelsregister übernehmen, damit Sie mit dem Vertrag so wenig Sorgen haben wie nötig.
Entscheidend ist, dass Sie sich bei Merger & Acquisitions anwaltlich begleiten lassen, weil bei unwirksamen Verträgen die Gefahr von hohen Schadensersatzforderungen besteht.
Gerne besprechen wir vorab die Anwalts-, Notar- und Verfahrenskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.