Standardmuster rächen sich im Streitfall. Ein durchdachter Vertrag regelt Mehrheiten, Ausscheiden und Nachfolge, bevor es eng wird.
Die Abberufung als Organ und die Kündigung des Anstellungsvertrags sind zwei getrennte Vorgänge. Beide müssen sauber laufen.
Blockaden in der Gesellschafterversammlung lähmen das Unternehmen. Ich prüfe Beschlüsse, Stimmrechte und Ihre Handlungsoptionen.
Nach § 43 GmbHG haften Geschäftsführer mit dem Privatvermögen. Ich wehre Ansprüche ab und zeige Ihnen die Grenzen Ihrer Pflichten.
Vergütung, Haftungsfreistellung, Wettbewerbsverbot: Der Anstellungsvertrag entscheidet, wie gut Sie im Konfliktfall stehen.
Ob Verkauf, Eintritt eines Investors oder Übergabe an die nächste Generation: Ich begleite den Prozess rechtssicher.