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Rechtsanwalt Rücknahme Kündigung Hamburg

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Rechtsanwälte bieten rechtliche Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle von Kündigungsrücknahmen.

Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, Ihre Kündigung zurückzuziehen? Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis einseitig. Es kommt jedoch vor, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Kündigung im Nachhinein bereuen. In solchen Fällen ist es durchaus üblich, die Kündigung zurückzunehmen. Aber was bedeutet es konkret, wenn jemand die Kündigung widerrufen möchte? Auf welche Weise kann die Kündigung zurückgezogen werden? Und ist es für den Arbeitgeber unkompliziert, die Kündigung zurückzunehmen? Diese Fragen erläutere ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei detailliert.

Wer ist befugt, die Kündigung zurückzunehmen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, mag das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses unausweichlich erscheinen. Doch die Wirksamkeit dieser Kündigung hängt nur davon ab, ob sie gerechtfertigt ist. Aber was passiert, wenn Ihr Chef seine Meinung ändert? Kann eine Kündigung zurückgenommen werden?

  • Im Allgemeinen gestaltet sich die Rücknahme einer bereits ausgesprochenen Kündigung als schwierig.  

    • Die Wirksamkeit einer Kündigung als einseitige Willenserklärung ist nicht von der Zustimmung des Arbeitnehmers abhängig. 

    • Die Kündigung tritt bereits mit ihrem Zugang beim Arbeitnehmer in Kraft.

    • Daher ist eine einseitige Rücknahme durch den Arbeitgeber nicht möglich.

  • Eine Kündigung kann nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers zurückgenommen werden. 

    • Andernfalls bleibt die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunkt. 

  • Kann ein Arbeitnehmer seine eigene Kündigung widerrufen? 

    • Eine Rücknahme ist auch in diesem Fall nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 

    • Dem Arbeitgeber kann ein Vorschlag zur Rücknahme der Kündigung unterbreitet werden, um zu signalisieren, dass man die Kündigung nicht weiter verfolgen möchte.

Die Kündigungen können zurückgenommen werden

  • Rücknahme einer schriftlichen Kündigung

    • Eine schriftliche Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen werden.

    • Stattdessen wird Ihr Arbeitgeber in der Regel eine Kündigungsrücknahme formulieren und um Ihre Zustimmung bitten. 

    • Die Wirksamkeit dieser Rücknahme hängt jedoch davon ab, ob der Vertragspartner zustimmt und somit dem Fortbestehen des Vertrags zustimmt. 

    • Andernfalls bleibt die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist.

  • Rücknahme einer mündlichen Kündigung 

    • Eine mündliche Kündigung kann problemlos zurückgenommen werden, da gemäß §125 BGB eine mündliche Kündigung unwirksam ist. 

    • Die Schriftform ist für eine Kündigung erforderlich, weshalb die Rücknahme einer mündlichen Kündigung unkompliziert ist.

  • Rücknahme einer fristlosen Kündigung 

    • Die Rücknahme einer fristlosen Kündigung erfolgt auf ähnliche Weise wie bei einer ordentlichen Kündigung und erfordert die Zustimmung des Vertragspartners. 

    • Da eine fristlose Kündigung jedoch auf der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Arbeitsvertrag basiert, ist eine Rücknahme eher selten.

Bis zu welchem Zeitpunkt ist es möglich, eine Kündigung zurückzunehmen?

Die Rücknahme einer Kündigung ist bis zum Ende der Kündigungsfrist möglich.

  • Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Rücknahme ermöglicht eine nahtlose Fortführung des Arbeitsverhältnisses.

  • Wenn beide Parteien einvernehmlich zustimmen, wird die Kündigung unwirksam und der Arbeitsvertrag bleibt bestehen.

  • Die Rücknahme der Kündigung stellt rechtlich gesehen ein Vertragsangebot dar, das die Fortsetzung des alten Arbeitsvertrags ermöglicht.

Wie reagieren, wenn der Arbeitgeber die Kündigung zurückzieht: Akzeptieren oder Ablehnen?

  • Bei Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

    • Zustimmung zur Kündigungsrücknahme

    • Verweigerung der Kündigungsrücknahme

  • Es besteht keine Verpflichtung, die Kündigungsrücknahme anzunehmen.

  • Selbst wenn der Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen möchte, können Sie entscheiden, nicht am Arbeitsverhältnis festzuhalten.

  • Die Ablehnung der Kündigungsrücknahme hat zur Folge, dass die Kündigung wirksam bleibt und das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist endet.

  • Gründe, die gegen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sprechen, können sein:

    • Beleidigungen seitens des Arbeitgebers

    • Ein schlechtes Arbeitsklima

    • Behauptungen des Arbeitgebers über mangelnde Qualifikationen des Arbeitnehmers

Rechte und Möglichkeiten bei Ablehnung einer Kündigung durch den Betriebsrat

  • Grundsätzlich benötigt der Rechtsanwalt keine Zustimmung des Betriebsrats bei Kündigungen

  • Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat jedoch vor jeder Kündigung anhören

  • Zustimmung des Betriebsrats erforderlich bei besonders geschützten Arbeitnehmergruppen, z. B.:

    • Betriebsratsmitglieder

    • Auszubildende

  • Bei Rücknahme der Kündigung ist die Zustimmung des Betriebsrats nicht mehr erforderlich

Interessantes zum Widerruf einer Kündigungsschutzklage

  • Nach Erhalt einer Kündigung durch den Arbeitgeber haben Sie drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

  • Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird empfohlen, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

  • Eine eingereichte Kündigungsschutzklage kann bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden.

  • Mit Zustimmung des Beklagten kann diese Frist verlängert und eine Rücknahme sogar während der Verhandlung ermöglicht werden.

  • Eine Kündigungsschutzklage impliziert nicht automatisch die Zustimmung des Arbeitgebers zur Rücknahme der Kündigung.

  • In manchen Fällen ist es trotz möglicher Rücknahme der Kündigung ratsam, mit einem Anwalt den gerichtlichen Weg zu gehen.

  • Sollte das Arbeitsverhältnis rechtlich noch bestehen, Ihnen jedoch ein Festhalten daran unzumutbar sein, kann Ihnen ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtliche Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Annullierung von Kündigungen.

Benötigen Sie kompetente Unterstützung bei der Anfechtung von Kündigungen? Als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite und biete umfangreiche rechtliche Beratung und Vertretung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
  • Für Arbeitgeber:

    • Gelegentlich ist es notwendig, eine Kündigung anzufechten, jedoch birgt dies rechtliche Risiken.

    • Ich helfe Ihnen dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen und mögliche Stolpersteine zu umgehen, um eine reibungslose Rücknahme der Kündigung zu ermöglichen.

  • Für Arbeitnehmer:

    • Wenn Ihr Arbeitgeber eine bereits ausgesprochene Kündigung zurücknehmen möchte, ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen und eine faire Vereinbarung zu erzielen.

    • Ich setze mein Fachwissen im Arbeitsrecht ein, um Ihre Interessen zu wahren und eine geeignete Lösung für Sie zu finden.

Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht und nehmen Sie Kontakt für eine individuelle Beratung mit mir auf.

Erhalten Sie eine Kündigung oder steht Ihnen eine bevor? Sind Sie unsicher bezüglich Ihrer Abfindung oder des Aufhebungsvertrags? Meine Kanzlei unterstützt Sie gerne in allen Belangen des Arbeitsrechts.
Als Rechtsanwalt möchte ich darauf hinweisen, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Kündigung nicht einseitig zurückgenommen werden kann. Die Rücknahme bedarf der Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers. Lehnt der Arbeitnehmer die Rücknahme ab, bleibt die Kündigung wirksam.
Wenn ein Arbeitgeber seine Kündigung zurückzieht, hat dies nicht automatisch zur Folge, dass ein laufendes Klageverfahren gegen die Kündigung beendet wird. Vielmehr stellt dies ein Angebot an den Arbeitnehmer dar, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Die Zustellung einer Kündigung mittels Einschreiben mit Rückschein gilt als erfolgt, wenn der Empfänger den Rückschein unterzeichnet und zurücksendet. Im Fall eines Einschreibens mit Einwurf wird die Kündigung als zugestellt betrachtet, sobald die Sendung in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde.

Die Aufhebung einer mündlichen Kündigung gestaltet sich unkompliziert, da sie nicht den formellen Anforderungen gemäß § 125 BGB genügen muss. Die Schriftform ist ausschlaggebend, um eine Kündigung rechtlich gültig zu gestalten. Diese gesetzliche Bestimmung soll sicherstellen, dass die Konsequenzen einer Kündigung bewusst bedacht werden.

Die Aufhebung einer fristlosen Kündigung bedarf der Zustimmung des Vertragspartners, vergleichbar mit einer ordentlichen Kündigung. Jedoch liegt der Unterschied darin, dass bei einer fristlosen Kündigung die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden ist, weshalb eine Rücknahme nur selten erfolgt.

Theoretisch ist ein Widerruf bis zum Ablauf der Kündigungsfrist möglich. Sobald der Arbeitnehmer der Rücknahme zustimmt, kann das Arbeitsverhältnis problemlos fortgeführt werden. Eine einvernehmliche Rücknahme macht die Kündigung unwirksam

Ja, bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ist dies möglich. Falls der Beklagte zustimmt, kann die Klage sogar während der Verhandlung zurückgenommen werden.
Die Rücknahme einer Kündigung kann in verschiedenen Formen erfolgen: mündlich, schriftlich, per E-Mail oder auch durch eine Erklärung im Gerichtsprotokoll. Ebenso kann das Verhalten als Zustimmung zur Weiterführung des Arbeitsverhältnisses interpretiert werden, wenn daraus eindeutig die Absicht erkennbar ist.
Beide Parteien übernehmen ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Verfahrensausgang. Im Falle einer Verhandlung der Klage vor dem Landesarbeitsgericht trägt die unterlegene Partei sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten.
Das mag rechtlich zulässig sein, ist jedoch in der Regel nicht empfehlenswert. Wenn der gekündigte Arbeitnehmer zur Arbeit aufgefordert wird, deutet der Arbeitgeber implizit an, dass er bereit ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, obwohl die Kündigung noch wirksam ist.

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Arbeitsrecht AN-Mobile

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