Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeit: Was Verleiher und Entleiher wissen müssen

Seit der AÜG-Reform 2017 darf derselbe Leiharbeitnehmer maximal 18 Monate lang an denselben Entleiher überlassen werden. Wer diese Grenze überschreitet, riskiert Bußgelder bis 30.000 Euro, den Verlust der Überlassungserlaubnis und ein fingiertes Arbeitsverhältnis. Dieser Beitrag erklärt, wie die Frist berechnet wird, welche Ausnahmen gelten und wann anwaltliche Beratung sinnvoll ist.

Kopien von Geschäftsunterlagen im Kündigungsschutzverfahren

Geschäftsunterlagen für den Kündigungsschutzprozess kopieren?
Grundsätzlich unzulässig – kann aber dennoch prozessual relevant sein. Entscheidend ist, ob das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Wer zu früh Unterlagen einreicht, riskiert sogar eine fristlose Kündigung.

Klarheit zur Befristung von Arbeitsverträgen im kirchlichen Bereich

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass befristete Arbeitsverträge im kirchlichen Bereich zulässig sein können, wenn die besondere Eigenart der Tätigkeit – etwa bei pastoralen Aufgaben – dies rechtfertigt. Das Urteil schafft mehr Rechtssicherheit für kirchliche Arbeitsverhältnisse.