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Arbeitssuche nach der Kündigung

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Füße hochlegen nach der Kündigung? Besser nicht – was Arbeitnehmer im Annahmeverzug wissen sollten

Wer nach einer Kündigung auf Annahmeverzugslohn hofft, sollte sich nicht in Sicherheit wiegen. Das Bundesarbeitsgericht hat in den letzten Jahren deutlich gemacht: Auch im Annahmeverzug gilt die Pflicht, den Schaden gering zu halten. Einfach abwarten und trotzdem Gehalt verlangen – das funktioniert nicht. Der Weg zur Vergütung ohne Arbeit ist mit klaren Pflichten verbunden.

Was gilt?

Wer sich erfolgreich gegen eine Kündigung wehrt, kann grundsätzlich rückwirkend sein Gehalt verlangen. Allerdings nur, wenn er keine zumutbare Beschäftigung „böswillig“ abgelehnt oder unterlassen hat (§ 11 Nr. 2 KSchG, § 615 S. 2 BGB).

Mit Urteil vom 12. Februar 2025 (Az. 5 AZR 53/23) hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt: Während der laufenden Kündigungsfrist besteht keine Pflicht, ein neues Arbeitsverhältnis anzunehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist müssen Arbeitnehmer aktiv werden.

Was Arbeitnehmer beachten müssen

  • Meldung bei der Agentur für Arbeit: Pflicht! Wer sich nicht arbeitsuchend meldet, riskiert Abzüge.
  • Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge: zwingend erforderlich.
  • Eigeninitiative: Eigene Bewerbungen sind nur dann nötig, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinweist.
  • Ernsthaftigkeit: Bewerbungen müssen echt gemeint sein – Scheinbewerbungen gefährden den Lohnanspruch.
  • Wettbewerbsverbot: Gilt weiterhin, auch bei Freistellung.

Was Arbeitgeber tun sollten

Arbeitgeber, die vermeiden möchten, über lange Zeit Annahmeverzugslohn zu zahlen, sollten strategisch vorgehen:

  • Relevante Stellenangebote aus Jobportalen weiterleiten.
  • Reaktionen des Arbeitnehmers einfordern.
  • Bei Zweifeln Bewerbungsnachweise verlangen.
  • Arbeitsverträge und Kündigungsschreiben klar gestalten – insbesondere zur Anrechnung von Zwischenverdienst.

Fazit

Der Anspruch auf Annahmeverzugslohn ist kein Selbstläufer. Wer im Kündigungsschutzverfahren obsiegt, steht finanziell nicht automatisch besser da. Arbeitnehmer müssen sich aktiv um neue Beschäftigung bemühen – sonst droht der Verlust des Lohnanspruchs. Arbeitgeber wiederum können mit gezielten Maßnahmen vorbeugen und rechtzeitig die richtigen vertraglichen Regelungen treffen.

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