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Mehr InformationenDie Beachtung von Kündigungsfristen ist ein wesentlicher Aspekt jedes Arbeitsverhältnisses. Egal, ob Arbeitnehmer kündigen möchten oder Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden wollen – die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig festgelegt, können jedoch oft komplex sein. Fehler können schnell zu Rechtsstreitigkeiten oder finanziellen Nachteilen führen.
Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Bezug auf die geltenden Kündigungsfristen, gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Besonderheiten. Ich stelle sicher, dass Kündigungen rechtssicher durchgeführt werden und Ihre Interessen gewahrt bleiben – sei es bei ordentlichen, außerordentlichen oder fristlosen Kündigungen.
Im deutschen Arbeitsrecht sind die Kündigungsfristen klar geregelt. Sie bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine gewisse Planungssicherheit beim Beenden eines Arbeitsverhältnisses. Ich berate Sie umfassend zu den geltenden Fristen, gesetzlichen Vorgaben und möglichen Ausnahmen.
In vielen Fällen wird die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag festgehalten. Fehlen dort konkrete Angaben, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB. Diese richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:
Bis zu 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 2 Wochen Kündigungsfrist, zu jedem beliebigen Tag
Ab 7 Monaten: 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Monatsende
Ab 2 Jahren: 1 Monat Kündigungsfrist zum Monatsende
Ab 5 Jahren: 2 Monate Kündigungsfrist
Ab 8 Jahren: 3 Monate Kündigungsfrist
Ab 10 Jahren: 4 Monate Kündigungsfrist
Ab 12 Jahren: 5 Monate Kündigungsfrist
Ab 15 Jahren: 6 Monate Kündigungsfrist
Ab 20 Jahren: 7 Monate Kündigungsfrist, jeweils zum Monatsende
Tarifverträge können die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern oder verkürzen. Ein Tarifvertrag gilt, wenn:
Beide Parteien tarifgebunden sind
Der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde
Die Anwendung im Arbeitsvertrag vereinbart ist
Der Arbeitgeber sich an betriebliche Übung hält
In vielen Fällen bieten Tarifverträge Arbeitnehmern längere Kündigungsfristen zum besseren Kündigungsschutz.
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beginnt erst, wenn die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht – nicht, wenn ich das Schreiben verfasst habe oder die Kündigung ankündige.
Tipp: Übergeben Sie die Kündigung persönlich und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen, um rechtssicher zu handeln.
Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigungsfragen, prüfe Fristen und vertrete Ihre Interessen im Kündigungsschutzprozess. Jetzt Beratung vereinbaren!
Nicht alle Arbeitnehmer sind an die üblichen Kündigungsfristen gebunden. Die folgenden Sonderregelungen sollten Sie beachten:
Kündigungsfrist während der Probezeit
In der Probezeit (in der Regel die ersten sechs Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Diese Frist kann jederzeit gelten, ohne dass Monats- oder Quartalsenden eingehalten werden müssen.
Kurzfristige Arbeitsverträge
Bei befristeten Verträgen von weniger als drei Monaten kann eine individuelle Kündigungsfrist vereinbart werden.
Wird der Vertrag verlängert, gelten die regulären gesetzlichen Fristen.
Teilzeitbeschäftigte
Bei Teilzeitverträgen gelten in der Regel keine abweichenden Kündigungsfristen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt.
Kündigungen in Kleinbetrieben
In Kleinbetrieben mit maximal 20 Arbeitnehmern (Auszubildende nicht mitgezählt) kann eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart werden, sofern sie mindestens vier Wochen beträgt.
Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigungsfrist
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit einen Aufhebungsvertrag schließen.
Beide Parteien können sich dabei frei auf das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses einigen, unabhängig von gesetzlichen oder vertraglichen Fristen.
Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unterzeichnet werden.
Ich berate Sie umfassend zu Kündigungsfristen, Aufhebungsverträgen und arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Sichern Sie sich jetzt meine Beratung!
Nicht nur Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Auch ich als Arbeitnehmer habe das Recht, mein Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen. Dabei bin ich verpflichtet, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder die im Arbeitsvertrag vereinbarten Fristen einzuhalten.
Nach § 622 BGB gilt für mich als Arbeitnehmer in der Regel:
Eine Kündigungsfrist von 4 Wochen,
jeweils zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
Eine längere Kündigungsfrist kann jedoch im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart sein.
Diese darf die gesetzlichen Mindestfristen nicht unterschreiten, kann aber verlängert werden, wenn ich und mein Arbeitgeber dies vereinbaren.
Verpflichtungen des Arbeitnehmers bei einer Kündigung
Ich bin verpflichtet, meinem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, dass ich kündige, um dem Unternehmen Zeit für die Beschaffung eines Ersatzes und für Umstrukturierungen zu geben.
Ein fristloses Verlassen des Arbeitsplatzes ist in der Regel unzulässig und kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Schutz des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist
Auch nach meiner Kündigung habe ich weiterhin Anspruch auf:
Gleichbehandlung im Betrieb
Vollen Lohn bis zu meinem letzten Arbeitstag
Schutz vor Diskriminierung oder Benachteiligung durch den Arbeitgeber
Mein Arbeitgeber darf mich als gekündigten Mitarbeiter weder benachteiligen noch willkürlich von betrieblichen Abläufen ausschließen.
Sie möchten kündigen oder sind unsicher hinsichtlich der Kündigungsfrist? Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Formulierung Ihrer Eigenkündigung. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung!
Eine außerordentliche Kündigung ermöglicht es mir als Arbeitgeber, ein Arbeitsverhältnis fristlos zu beenden. Diese Maßnahme ist im deutschen Arbeitsrecht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) streng geregelt. Sowohl ich als Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten genau wissen, wann eine solche Kündigung zulässig ist – und wann sie als unwirksam erachtet wird.
Ich darf ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Typische Gründe für eine fristlose Kündigung sind:
Schwerwiegendes Fehlverhalten (z. B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung)
Verstöße gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen
Beharrliche Arbeitsverweigerung oder Vertragsverletzungen
Vortäuschen einer Krankheit oder wiederholte Unpünktlichkeit trotz Abmahnung
Bei weniger gravierenden Pflichtverstößen ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, bevor ich eine Kündigung ausspreche.
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie auf diskriminierenden oder unzulässigen Gründen basiert. Das betrifft insbesondere Kündigungen aufgrund von:
Rasse, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung
Schwerbehinderung (hier ist zusätzlich das Integrationsamt einzubeziehen)
Schwangerschaft (während des Mutterschutzes – nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig)
Auch betriebsbedingte Kündigungen erfordern eine sorgfältige Prüfung der Sozialauswahl und besondere Schutzmaßnahmen für bestimmte Arbeitnehmergruppen.
Wichtige Hinweise für Arbeitgeber
Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen
Es sollten alle milderen Mittel (Abmahnung, Versetzung) geprüft werden, bevor ich eine Kündigung ausspreche
Im Zweifel empfehle ich: Rechtliche Beratung einholen, um spätere Kündigungsschutzklagen zu vermeiden
Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe Ihnen bei sämtlichen Anliegen bezüglich der außerordentlichen Kündigung, ungerechtfertigten Entlassung und Kündigungsschutzklage – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer – zur Seite.
Die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht sind entscheidend für die rechtssichere Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ich berate Sie umfassend zu den geltenden Kündigungsfristen und unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Kündigung.
Beratung für Arbeitnehmer – Möchten Sie kündigen und sind sich unsicher, welche Fristen Sie einhalten müssen? Ich erkläre Ihnen:
Welche gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB gelten
Welche Fristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sind
Wie Sie Ihre Kündigung rechtssicher einreichen
Welche Rechte Sie während der Kündigungsfrist haben (Lohnfortzahlung, Schutz vor Benachteiligung)
Beratung für Arbeitgeber – Arbeitgeber müssen bei Kündigungen zahlreiche Formalien und Fristen beachten. Ich berate Sie zu:
Ordentlichen Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit
Sonderregelungen bei Probezeit, befristeten Verträgen oder Führungskräften
Gestaltung von Arbeitsverträgen mit individuellen Kündigungsfristen
Kündigungsschutzklagen vermeiden durch rechtssichere Verfahren
Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigungsfrist
Warum meine Kanzlei?
Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Ich sorge dafür, dass Ihre Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und unterstütze Sie bei Verhandlungen, Vergleichsangeboten oder gerichtlichen Verfahren.
Kontaktieren Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie Fragen zu Kündigungsfristen, Kündigungsschutz oder Aufhebungsverträgen haben.
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