Damit das Mediationsverfahren erfolgreich ist, sollten Sie folgendes berücksichtigen:
Vorteile der Mediation
Ihre Geschäftsbeziehungen werden nicht durch ein Urteil gefährdet, da die Schlichtung auf einer beiderseitigen Einigung basiert.
Kein Verlierer: Statt rückwirkend zu klären, wer im Recht ist, liegt der Fokus auf dem beiderseitigen zukünftigen Nutzen.
Hohe Erfolgsquote: 80-90 % der Mediationsverfahren lösen Konflikte erfolgreich.
Kontrolle durch die Parteien: Sie bestimmen den Ablauf und das Ergebnis. Ein Abbruch ist jederzeit möglich.
Vertraulichkeit: Dadurch können Geschäftsgeheimnisse und Reputation gewahrt bleiben.
Kostengünstig: Es fallen nur Mediationsgebühren und keine Gerichtskosten an.
Durchsetzbarkeit: Eine Schlichtungseinigung ist ein rechtlich bindender Vertrag. Sie kann gerichtlich durchgesetzt oder von einem Notar für vollstreckbar erklärt werden.
Konfliktthemen in der Wirtschaftsmediation sind sowohl innerbetrieblich als auch zwischenbetrieblich:
Zwischen Unternehmen und Handelspartnern
Tarifparteien in Tarifkonflikten und Mitbestimmungskonflikten
Gesellschafterstreit
Im Familienunternehmen und bei Unternehmensnachfolge
Mobbing
Insolvenz
Fusionen, Firmenübergänge und Umstrukturierungskonflikte
Störungen in Kunden-/Lieferantenbeziehungen
Wettbewerbsstreitigkeiten
Voraussetzungen für ein Mediationsverfahren
Freiwilligkeit der Parteien: Laut Mediationsgesetz (MediationsG) müssen sich die Parteien freiwillig auf ein Mediationsverfahren einlassen und können nicht dazu gezwungen werden.
Vertragsklausel:
Ein Vertrag sollte eine Mediationsklausel enthalten, die bestimmt, dass die Parteien bei Rechtsstreitigkeiten zunächst eine Mediation durchführen müssen.
Unterschied zur Schlichtung:
Die Schlichtung ist ebenfalls eine außergerichtliche Verfahrensart.
Anders als bei der Mediation wird eine Schlichtung jedoch durch einen Schlichterspruch beendet.
Verfahrensablauf:
Auswahl des Mediators durch die Parteien
Anfrage beim Mediator
Einladung zum Mediationsgespräch
Klärung der Gesprächsgrundlage
Abschluss durch Ausfertigung einer Einigung
Gesetzesgrundlage:
Mediationsgesetz (MediationsG)
Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV)
Die Wirtschaftsmediation ist besonders nützlich, wenn Unternehmen und Geschäftspartner ihre enge Zusammenarbeit nicht durch juristische Auseinandersetzungen gefährden möchten. Dies kann etwa bei Wettbewerbsstreitigkeiten oder Lieferantenbeziehungen relevant sein. Auch die Lösung innerbetrieblicher Konflikte, wie zum Beispiel Mobbing, kann durch Wirtschaftsmediation erreicht werden.