Rechtsberatung für Existenzgründer
Eine gründliche Vorbereitung ist für den späteren Erfolg Ihres Unternehmens essentiell. Hierbei müssen Sie folgende Schritte Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer beachten:
Wählen Sie eine geeignete Rechtsform.
Für den Erfolg ist der passende Firmensitz und Firmenname ausschlaggebend.
Ziehen Sie bei der Namenssuche einen Anwalt mit ein, um weder Namensrechte noch Markenrechte Dritter zu verletzen.
Sorgen Sie für eine solide Finanzierung Ihres Unternehmens und erstellen Sie einen Businessplan.
Innerhalb des Businessplans werden Geschäftsidee, Ziele, Finanzierung, Strategien und Aktivitäten aufgezeigt.
Abhängig von der Rechtsform, müssen Sie einen geeigneten Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag abschließen.
Der Gesellschaftsvertrag wird anschließend von einem Notar beurkundet.
Nun können Sie ein Geschäftskonto eröffnen und Verträge für Ihr Unternehmen erstellen und abschließen.
Bei der Wahl der Rechtsform gibt es unterschiedliche Beteiligungsformen:
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH & Co. KG – Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als haftenden Komplementär
AG – Aktiengesellschaft
Kommanditgesellschaft
Typische Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf
KG – vermögensverwaltende und gewerbetreibende Kommanditgesellschaft
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Personengesellschaft
UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), UG & Co. KG
Stille Gesellschaften typischer oder atypischer Gestalt oder Unterbeteiligung
als Finanzierungsmodell möglich
Holding Struktur
Spezielle Form, bei der unterhalb einer Obergesellschaft (Holding) auf der zweiten Ebene die Geschäftsbereiche der Sparten (Tochtergesellschaften) als gesellschaftsrechtlich selbständige organisatorische Einheiten tätig sind.
Verein
Freiwillige Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks.
Genossenschaft
Zusammenschluss oder Verband von Personen zur Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Stiftung
Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens festgelegten Zweck verfolgt, der zuvor von einem Stifter festgelegt wurde.
Ein weiterer Schritt bei der Existenzgründung ist die Erstellung eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags. Er sorgt für eine stabile Unternehmensgrundlage und sichert Ihnen im Streitfall die wirtschaftliche Existenz. Auch wenn die einzelnen Rechtsformen Besonderheiten aufweisen, sollte jeder Gesellschaftsvertrag diese Punkte enthalten:
Festsetzung von Leistungen und Beiträge der Gesellschafter,
Festlegung der Kompetenzbereiche, Rechte und Pflichten der Organe,
Regelungen zur Abstimmung: Formalia, Mehrheitserfordernisse und Quoren zur Beschlussfähigkeit,
Reichweite von Informationspflichten,
Regeln zur Beendigung der Gesellschaft, inklusive Austrittsmöglichkeiten und Kündigungsbestimmungen,
Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitsregelungen,
Gewinnbezug- und Stimmrechte und entsprechende Beschränkungen,
Regelungen, die Übertragungen der Gesellschaftsbeteiligungen, einschließlich Treuhandverträge, regeln und/oder beschränken sowie
Regelungen zur Vererbbarkeit und Nachfolgeklauseln,
Gerichtsstand und Vorgaben für Streitschlichtung sowie
Je nach Situation: Sonderrechte für Gesellschafter oder Geschäftsführer.
Für manche Gesellschaftsformen ist die Schriftform nicht zwingend vorgesehen. Dennoch sollten Sie alle Rechte und Pflichten schriftlich festhalten, um eine sichere rechtliche Grundlage zu schaffen.
Neben dem Gesellschaftsvertrag geben Ihnen die Geschäftsordnung, der Geschäftsführervertrag und der Gesellschafterbeschluss mehr Rechtssicherheit.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung ergänzt den Gesellschaftsvertrag um technische Details und Formalia.
Festgehalten werden darin Regel zu Beschlussfassungen oder sonstigen Vorgehensweisen bei Abstimmungen.
Geschäftsführervertrag /Vorstandsvertrag
Je nach Rechtsform, müssen die Rechte und Pflichten der wichtigsten Organe der Gesellschaft (zB: Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat) vertraglich geregelt werden.
Zu meinen Kernkompetenzen gehört die Ausarbeitung und Prüfung gesellschaftsrechtlicher Konzepte. In meinem Fokus steht die individuelle Gestaltung einfacher, aber auch komplexer Gesellschaftsverträge, Beteiligungsverträge und Geschäftsführerverträge ebenso wie die Prüfung entsprechender Verträge. In der Vergangenheit habe ich viele Gesellschafterstreitigkeiten und Gründer unterstützt. Deshalb weiß ich: Die richtige Rechtsberatung ist der Schlüssel zum wirtschaftlichen und persönlichen Erfolg. Ich berate Sie sowohl bei der Wahl der richtigen Rechtsform, als auch bei der Erstellung eines Businessplans. Egal, ob es um eine gewinnorientierte AG, GmbH oder um eine Genossenschaft geht, ich halte Ihren Rücken frei. Dabei lege ich ein besonderes Augenmerk auf Ihre individuelle Situation und Wünsche.
Es kommen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) sowie die Aktiengesellschaft (AG) in Betracht. Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist möglich.
Die Erstellung eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags ist gesetzlich vorgeschrieben. Weiterhin sind eine Geschäftsordnung, Verträge für Geschäftsführer, Verträge für Vorstandsmitglieder
und Gesellschafterbeschlüsse zu erstellen. In diesen Verträgen müssen unter anderem der Name und der Sitz der Gesellschaft sowie deren Tätigkeitsbereich festgehalten werden.