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Mehr InformationenWas versteht man unter einer Tantieme, wer hat das Recht darauf und unter welchen Bedingungen? Als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht erläutere ich Ihnen auf dieser Seite, was im arbeitsrechtlichen Kontext unter einer Tantieme zu verstehen ist und wie sich dieser variable Vergütungsbestandteil rechtlich einordnen lässt.
Sie erfahren:
wann ein Anspruch auf Tantieme besteht,
welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
wie sich die Tantieme von anderen variablen Vergütungsmodellen unterscheidet
und welche arbeitsrechtlichen Regelungen bei Freiwilligkeitsvorbehalt oder Widerrufsvorbehalt zu beachten sind.
Ich unterstütze Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen – einschließlich Tantiemevereinbarungen. Kontaktieren Sie jetzt meine Kanzlei für Arbeitsrecht für eine individuelle Beratung.
Im Arbeitsrecht bezeichnet man eine Tantieme als einen variablen Vergütungsbestandteil, der vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängt. Dieser erfolgsabhängige Bonus wird in der Regel an Führungskräfte wie Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder leitende Angestellte gezahlt. Die genaue Gestaltung der Tantieme erfolgt meist vertraglich und kann individuell festgelegt werden.
Sie möchten herausfinden, ob ein Anspruch auf Tantieme besteht oder wie eine Tantiemeregelung rechtssicher gestaltet werden kann? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit meiner Kanzlei für Arbeitsrecht – ich berate Sie kompetent und individuell.
Ein Anspruch auf Zahlung einer Tantieme ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder – bei Geschäftsführern – aus dem Geschäftsführerdienstvertrag. Die vertragliche Vereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für diesen variablen Vergütungsbestandteil, der häufig an den Unternehmenserfolg gekoppelt ist.
In Ausnahmefällen kann sich ein Anspruch auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Gewährt ein Unternehmen vergleichbaren Führungskräften unter denselben Bedingungen eine Tantieme, darf es einzelne Mitglieder der Führungsebene nicht ohne sachlichen Grund davon ausschließen. Eine Ungleichbehandlung ohne nachvollziehbare Begründung kann rechtlich angreifbar sein.
Sie möchten Ihre vertraglichen Ansprüche auf eine Tantieme überprüfen lassen oder sind von Ungleichbehandlung betroffen? Kontaktieren Sie jetzt meine Kanzlei für Arbeitsrecht – ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck.
Ob ein Anspruch auf eine Tantieme besteht und in welcher Höhe, hängt grundsätzlich von den vertraglichen Vereinbarungen ab – entweder im Arbeitsvertrag oder im Geschäftsführerdienstvertrag. Diese Regelungen bestimmen, unter welchen Bedingungen die variable Vergütung gewährt wird.
In der Regel ist die Auszahlung einer Tantieme an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gebunden. Die Bemessungsgrundlage kann sich dabei auf bestimmte Erfolgskennzahlen wie Umsatz, Gewinn oder andere messbare Unternehmensziele beziehen.
Sie benötigen rechtliche Klarheit hinsichtlich Ihrer Tantiemevereinbarung oder möchten eine rechtssichere Regelung erstellen? Sichern Sie sich jetzt eine fundierte Beratung durch meine Kanzlei für Arbeitsrecht – ich unterstütze Sie kompetent und individuell.
Die Tantieme stellt einen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil dar, der sich deutlich von anderen variablen Zahlungen im Arbeitsverhältnis unterscheidet. Im Gegensatz zur Provision, die auf den individuellen Verkaufserfolg eines einzelnen Mitarbeiters abzielt, orientiert sich die Tantieme am wirtschaftlichen Gesamterfolg des Unternehmens oder eines bestimmten Unternehmensbereichs.
Auch im Vergleich zur Zielvereinbarungsprämie ist ein Unterschied festzustellen: Während Zielprämien in erster Linie an persönliche Leistungen gebunden sind, beruht die Tantieme hauptsächlich auf kollektiven Unternehmensergebnissen – zum Beispiel dem Gewinn oder Umsatz am Ende eines Geschäftsjahres.
<spanIm Gegensatz zur Gratifikation – wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld – ist die Tantieme nicht automatisch fällig; sie setzt in der Regel das Erreichen konkreter wirtschaftlicher Ziele voraus.
Und selbst wenn der Begriff Bonus oft synonym verwendet wird, ist die Tantieme juristisch abzugrenzen: Ein Bonus kann individuell festgelegt und an Abteilungsergebnisse oder Einzelleistungen gebunden sein, während die Tantieme typischerweise den Erfolg des Gesamtunternehmens reflektiert.
Sie möchten klären, ob in Ihrem Fall eine tatsächliche Tantieme oder ein Bonus vorliegt – und welche Rechte damit verbunden sind? Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zur Seite, um Ihre Ansprüche rechtlich einzuordnen und durchzusetzen. Gerne können Sie eine unverbindliche Erstberatung anfordern!
Ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei der Zahlung einer Tantieme stellt eine rechtliche Problematik dar – und ist in vielen Fällen unwirksam. Wenn eine Tantieme basierend auf allgemeinen, unternehmensweit geltenden Regelungen gezahlt wird, beispielsweise im Rahmen eines betrieblichen Vergütungssystems für Führungskräfte, kann ich als Arbeitgeber den Anspruch nicht wirksam unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt stellen.
Denn: Wird einem leitenden Angestellten oder Geschäftsführer verbindlich die Teilnahme an einem bestehenden Tantiemensystem zugesagt, handelt das Unternehmen widersprüchlich, wenn gleichzeitig erklärt wird, die Zahlung sei freiwillig und unverbindlich. Ein solcher Widerspruch kann dazu führen, dass die Klausel nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als intransparent und unwirksam angesehen wird.
Das Bundesarbeitsgericht hat dies in seinem Urteil vom 24.10.2007 (Az. 10 AZR 825/06) bestätigt: Eine Bonusklausel, die einerseits die Teilnahme an einem Bonussystem zusichert, andererseits jedoch den Anspruch auf Auszahlung ausschließt, verstößt gegen die Transparenzanforderungen des BGB – und ist daher nicht rechtlich haltbar.
Sie möchten herausfinden, ob ein Freiwilligkeitsvorbehalt in Ihrem Vertrag rechtsgültig ist? Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht zur Seite und unterstütze Sie bei der rechtlichen Bewertung sowie der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten!
Ein vertraglicher Widerrufsvorbehalt bei der Zahlung einer Tantieme ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen gültig. Nach der Rechtsprechung dürfen formulierte Widerrufsvorbehalte ausschließlich dann eingesetzt werden, wenn sie zumindest stichpunktartig konkrete Gründe für einen möglichen späteren Widerruf angeben – beispielsweise wirtschaftliche Gründe oder Leistungskriterien.
Darüber hinaus gilt eine klare Grenze: Der widerrufbare Vergütungsbestandteil – also beispielsweise die Tantieme – darf nicht mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen. Da Tantiemen insbesondere im Managementbereich häufig einen erheblichen Anteil der Gesamtvergütung darstellen, ist ein formularmäßiger Widerrufsvorbehalt in der Regel unzulässig und somit rechtlich unwirksam.
Haben Sie einen Arbeits- oder Geschäftsführervertrag mit einem Widerrufsvorbehalt und möchten die Wirksamkeit überprüfen lassen? Ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, kläre Ihre Rechte – kompetent, individuell und zielgerichtet. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
Haben Sie Fragen zu Ihrem Tantiemeanspruch oder möchten Sie klären, ob eine bisher gezahlte Tantieme rechtmäßig widerrufen oder verändert wurde? Ich unterstütze Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht umfassend bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um die variable Vergütung und Tantiemeregelungen.
Meine Leistungen für Sie:
Prüfung von Tantiemeansprüchen im Arbeitsvertrag oder Geschäftsführerdienstvertrag
Bewertung von Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalten
Beratung bei geänderter Berechnungsgrundlage oder unterlassener Auszahlung
Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Taktische Vorgehensberatung unter Berücksichtigung möglicher Ausschlussfristen
Ob diskrete Beratung im Hintergrund oder Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber – ich richte mich ganz nach Ihrer individuellen Situation und Ihren Zielen.
Handeln Sie frühzeitig – häufig bestehen kurze Fristen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche! Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Beratung an – ich setze mich für Ihr gutes Recht auf Tantieme ein.
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