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Rechtsanwalt Befristeter Arbeitsvertrag Hamburg

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Befristeter Arbeitsvertrag: Meine Rechte und Pflichten bei einer Vertragsbefristung

Ein befristeter Arbeitsvertrag, auch als Zeitvertrag bekannt, unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen. Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend zur rechtssicheren Gestaltung und Prüfung befristeter Arbeitsverträge.

Der befristete Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses. In diesem Zusammenhang gelten die Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund zulässig ist, hängt von den jeweiligen individuellen Voraussetzungen ab.

Allerdings können mehrfach hintereinander abgeschlossene befristete Arbeitsverträge, auch als Kettenbefristungen bezeichnet, missbräuchlich sein. In solchen Fällen könnte ein Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag bestehen.

Eine unwirksame Befristung führt in der Regel dazu, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Arbeitnehmer haben das Recht, innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Befristung eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Befristete Arbeitsverhältnisse – Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der Sicht eines Rechtsanwalts

Ein befristetes Arbeitsverhältnis stellt eine Art des Arbeitsvertrags dar, die von Anfang an auf eine bestimmte Dauer festgelegt ist. Im Gegensatz zum unbefristeten Arbeitsvertrag endet das befristete Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Ich berate umfassend zu Rechten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten bei befristeten Verträgen – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

  • Wann endet ein befristeter Arbeitsvertrag?

    • Ein befristeter Arbeitsvertrag endet entweder nach Ablauf einer festgelegten Zeitspanne oder mit dem Eintreten eines bestimmten Ereignisses.

    • Unternehmen verwenden diese Vertragsform häufig, um flexibel auf wirtschaftliche Schwankungen zu reagieren oder Projektarbeiten zeitlich zu begrenzen.

  • Gesetzliche Regelungen zur Befristung in Deutschland

    • Gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen befristete Arbeitsverträge:

    • Ohne Sachgrund maximal zwei Jahre dauern und höchstens dreimal verlängert werden.

    • Mit Sachgrund auch über längere Zeiträume abgeschlossen werden (z. B. bei Vertretungen oder projektbezogenen Tätigkeiten).

  • Regelungen und Fristen

    • Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer.

    • Eine Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist möglich – dies sollte jedoch rechtzeitig mit dem Arbeitgeber besprochen werden.

    • Saisonarbeitskräfte oder Mitarbeiter in der Probezeit unterliegen oft besonderen Befristungsregelungen.

  • Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten, überprüfen Sie sorgfältig:

    • Laufzeit und Verlängerungsoptionen.

    • Ihre Rechte auf Entfristung bei missbräuchlicher Kettenbefristung.

    • Die Vertragsbedingungen hinsichtlich Gehalt, Urlaub und Kündigungsfristen.

    • Bei Unsicherheiten empfehle ich eine rechtliche Prüfung durch mich.

Verlassen Sie sich auf meine Expertise als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Ich unterstütze Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragen zu befristeten Arbeitsverhältnissen.

Warum existieren befristete Arbeitsverhältnisse? – Die zentralen Gründe im Überblick

Befristete Arbeitsverträge stellen ein bewährtes Mittel dar, um auf die flexiblen Personalbedarfe in Unternehmen zu reagieren. Typische Gründe für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages sind:

  • Vorübergehender Mehrbedarf infolge einer positiven Geschäftsentwicklung

    • Ich greife auf befristete Arbeitsverträge zurück, wenn kurzfristig ein zusätzlicher Personalbedarf besteht – beispielsweise durch eine unerwartete Auftragssteigerung oder temporäre Expansionsprojekte.

  • Ausgleich von Personalengpässen während Urlaub oder Krankheit

    • Befristete Verträge nutze ich häufig zur Vertretung erkrankter Mitarbeiter oder zur Überbrückung längerer Urlaubszeiten, um den laufenden Betrieb zu gewährleisten.

  • Projektarbeit mit festgelegter Laufzeit

    • Für zeitlich begrenzte Projekte, bei denen der Personalbedarf klar definiert ist, setze ich oft auf befristete Arbeitsverhältnisse.

    • Nach Projektende entfällt der zusätzliche Personalbedarf.

  • Saisonale Tätigkeiten und Saisonarbeit

    • Insbesondere in Branchen wie der Landwirtschaft, Hotellerie oder Gastronomie sind saisonale Arbeitskräfte unerlässlich.

    • Hier kommen befristete Arbeitsverträge regelmäßig zum Einsatz.

  • Ausbildungs- und Praktikumsverträge

    • Praktika, Ausbildungsplätze oder Traineeprogramme werden in der Regel für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen.

    • Sie ermöglichen den Einstieg ins Berufsleben oder dienen der Qualifizierung.

  • Wiedereinstieg nach der Elternzeit

    • Oft stelle ich Arbeitnehmer nach der Elternzeit befristet ein, um einen schrittweisen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern oder eine Übergangslösung zu schaffen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre befristeten Arbeitsverträge auf Rechtskonformität und berate Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten, Verlängerungen und Entfristungsklagen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich rechtssicher beraten!

Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen?

Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre Kollegen mit unbefristeten Verträgen. Die gesetzlichen Bestimmungen stellen sicher, dass zeitlich befristet Beschäftigte nicht benachteiligt werden. Ich als Rechtsanwalt erkläre Ihnen, welche Rechte Ihnen als Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsvertrag zustehen. Die wichtigsten Arbeitnehmerrechte bei einem befristeten Arbeitsvertrag:

  • Recht auf einen geregelten Arbeitsablauf

    • Auch befristete Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine klare Aufgabenverteilung, geregelte Arbeitszeiten und eine strukturierte Arbeitsorganisation.

  • Recht auf angemessene Bezahlung

    • Die Vergütung muss angemessen sein und darf nicht schlechter ausfallen als die von vergleichbaren unbefristet Beschäftigten im Unternehmen – es gilt das Prinzip des Equal Pay.

  • Recht auf Weiterbildung und Qualifizierung

    • Befristete Arbeitnehmer haben das Recht, an Fortbildungen und Schulungsmaßnahmen teilzunehmen, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern.

  • Recht auf Erholungsurlaub

    • Ein befristeter Arbeitsvertrag gewährt denselben Urlaubsanspruch wie ein unbefristeter Vertrag.

    • Die gesetzlichen Mindesturlaubstage sind ebenso zu gewähren.

  • Recht auf Schutz vor Diskriminierung

    • Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt.

    • Benachteiligungen aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen sind unzulässig.

  • Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld

    • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch befristete Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Gefahren zu schützen.

    • Die Arbeitsschutzgesetze gelten in vollem Umfang.

Ich berate Sie kompetent zu Ihren Rechten in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Fragen zu Ihrem befristeten Arbeitsvertrag haben – ich helfe Ihnen, Ihre Arbeitnehmerrechte durchzusetzen!

Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags – Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet normalerweise automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Allerdings ist eine vorzeitige Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Kann ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?

    • Ein befristeter Arbeitsvertrag kann während der Laufzeit nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn eine Kündigungsmöglichkeit im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.

    • Ist dies nicht der Fall, bleibt lediglich die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB).

    • Wurde die ordentliche Kündigung vertraglich geregelt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

  • Kündigungsfristen für befristete Arbeitsverhältnisse nach dem BGB:

    • Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zu 3 Monaten: Kündigungsfrist 2 Wochen

    • Dauer zwischen mehr als 3 Monaten und bis zu 6 Monaten: Kündigungsfrist 4 Wochen

    • Dauer zwischen mehr als 6 Monaten und bis zu 12 Monaten: Kündigungsfrist 6 Wochen

    • Dauer von mehr als 12 Monaten: Kündigungsfrist 12 Wochen

    • Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und dem Vertragspartner rechtzeitig zugehen, damit die Fristen eingehalten werden.

  • Wichtige Hinweise zur Kündigung befristeter Arbeitsverhältnisse

    • Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder wichtigen Gründen zulässig.

    • Eine ordentliche Kündigung muss im Vertrag geregelt sein, andernfalls bleibt nur die Beendigung zum vereinbarten Vertragsende.

    • Befristete Verträge mit Sachgrund und ohne Kündigungsklausel sind in der Regel nicht ordentlich kündbar.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend bei der Kündigung von befristeten Arbeitsverträgen. Ich prüfe, ob eine Kündigung zulässig ist, welche Fristen gelten und setze Ihre Rechte im Arbeitsrecht durch.

Unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Fortsetzung der Beschäftigung – Was ich als Rechtsanwalt und Arbeitnehmer beachten sollte

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann unter bestimmten Voraussetzungen automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen. Ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, erläutere, wann eine stillschweigende Weiterarbeit dazu führt, dass das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird und welche Rechte und Pflichten dabei relevant sind.

  • Wann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Weiterarbeit?

    • Wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung oder nach Erreichung des Zwecks mit Wissen des Arbeitgebers weiterarbeitet, ohne dass der Arbeitgeber unverzüglich widerspricht, wandelt sich das Arbeitsverhältnis gemäß § 15 Abs. 5 TzBfG automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um.

    • Wichtig: Krankheit oder Urlaub zählen nicht als Weiterarbeit im Sinne dieser Regelung.

    • Auch wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Erreichung des Zwecks endet, z. B. nach Abschluss eines Projekts, und der Arbeitnehmer mit Kenntnis des Arbeitgebers weiterarbeitet, ohne dass die Zweckerreichung unverzüglich mitgeteilt wird, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

  • Widerspruch des Arbeitgebers gegen die Weiterarbeit

Möchte der Arbeitgeber verhindern, dass das Arbeitsverhältnis automatisch unbefristet weiterläuft, muss er der Weiterarbeit unverzüglich widersprechen.
Der Widerspruch kann:

  • Ausdrücklich erfolgen (schriftlich oder mündlich).

  • Konkludent erklärt werden, beispielsweise durch die Aufforderung, Arbeitsmittel herauszugeben oder den Arbeitsplatz zu räumen (vgl. BAG, Urteil vom 07.10.2015, Az. 7 AZR 40/14).

  • Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

    • Arbeitnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie durch Weiterarbeit mit Wissen des Arbeitgebers Ansprüche auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erwerben können.

    • Arbeitgeber müssen aktiv handeln und die Weiterarbeit unterbinden, wenn sie eine automatische Entfristung vermeiden möchten.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen und prüfe, ob ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um rechtliche Klarheit zu schaffen!

Befristung von Arbeitsbedingungen – Was ich als Rechtsanwalt sowie Arbeitnehmer beachten muss

Die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen erlaubt es mir als Rechtsanwalt und meinen Mandanten, bestimmte Vertragsbestandteile zeitlich begrenzt zu ändern, ohne den gesamten Arbeitsvertrag zu befristen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist treten automatisch wieder die ursprünglichen Arbeitsbedingungen in Kraft.

  • Was versteht man unter einer befristeten Änderung von Arbeitsbedingungen?

    • Bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf vorübergehende Abweichungen vom bestehenden Arbeitsvertrag.

    • Dies kann beispielsweise die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung betreffen. Nach Ablauf der Frist gelten die ursprünglichen Regelungen wieder, sofern nicht anders vereinbart wurde.

    • Eine befristete Änderung gegen den Willen des Arbeitnehmers ist nicht zulässig, es sei denn, der Arbeitgeber spricht eine Änderungskündigung aus.

    • Gegen eine solche Kündigung kann der Arbeitnehmer eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

  • Gerichtliche Kontrolle befristeter Arbeitsbedingungen

    • Die Befristung einzelner Vertragsbedingungen unterliegt nicht der Befristungskontrolle des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).

    • Stattdessen prüft das Gericht, ob der Arbeitnehmer durch die Änderung unangemessen benachteiligt wird.

    • Insbesondere wenn die befristete Änderung Teil Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ist, findet eine Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB statt. Hierbei wird geprüft, ob die vorübergehende Änderung fair und zumutbar ist. Ich unterstütze Arbeitnehmer dabei, unfaire Klauseln im Arbeitsvertrag anzufechten.

  • Erhebliche Änderung der Arbeitsbedingungen und deren rechtliche Zulässigkeit

Handelt es sich um eine wesentliche befristete Änderung der Arbeitsbedingungen, muss diese im Arbeitsrecht durch einen Sachgrund gerechtfertigt sein (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Beispiele hierfür sind:

  • Erprobung in einer neuen Position

  • Vorübergehende Mehrarbeit im Rahmen eines Projekts

  • Ohne sachlichen Grund könnte möglicherweise eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vorliegen. Dies gilt insbesondere bei:

    • Erheblicher Erhöhung der Arbeitszeit um mindestens 25 % einer Vollzeitstelle

    • Veränderungen der Vergütung oder des Arbeitsortes, ohne betriebliche Notwendigkeit

Minimieren Sie rechtliche Risiken bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen und lassen Sie sich von mir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Befristete Arbeitsverträge rechtssicher erstellen und überprüfen – Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Benötigen Sie rechtssichere Unterstützung bei einem befristeten Arbeitsvertrag? Ich berate sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend zur Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von befristeten Arbeitsverhältnissen. Ob ohne Sachgrund oder mit Sachgrund – ich sorge dafür, dass Ihr befristeter Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

  • Für Arbeitgeber: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher erstellen

Als Arbeitgeber müssen Sie bei befristeten Arbeitsverträgen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Ich unterstütze Sie bei der:

  • Gestaltung rechtssicherer befristeter Arbeitsverträge

  • Prüfung, ob eine Befristung ohne Sachgrund oder nur mit Sachgrund zulässig ist

  • Vermeidung unwirksamer Klauseln und Kettenbefristungen

  • Erstellung befristeter Verträge bei Projektarbeit, Elternzeitvertretung oder Saisonarbeit

  • Einhaltung der Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)

  • Rechtssicheren Verlängerung bestehender befristeter Arbeitsverträge

  • Für Arbeitnehmer: Befristete Arbeitsverträge prüfen und Rechte durchsetzen

Als Arbeitnehmer sollten Sie wissen, welche Rechte Ihnen in einem befristeten Arbeitsverhältnis zustehen. Ich prüfe, ob Ihr befristeter Vertrag rechtmäßig ist und berate zu folgenden Themen:

  • Unwirksame Befristung und Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag

  • Recht auf Gleichbehandlung und faire Arbeitsbedingungen

  • Unterstützung bei der Entfristungsklage

  • Prüfung der Verlängerung von Befristungen

  • Beratung bei Kettenbefristungen und missbräuchlicher Vertragsgestaltung

Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Ob Sie als Arbeitgeber rechtssichere Arbeitsverträge benötigen oder als Arbeitnehmer Ihre Rechte durchsetzen möchten – ich berate Sie umfassend und individuell.

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