Gesellschafterausschluss und Einziehung von Geschäftsanteilen

Zerbricht das Vertrauen zwischen Gesellschaftern, droht der Ausschluss. Der Beitrag erläutert, wann ein wichtiger Grund gegeben ist, welche Voraussetzungen § 34 GmbHG für die Einziehung festlegt, wann der Beschluss wirksam oder nichtig wird, wie die Abfindung zu ermitteln ist und welche Ausfallhaftung die verbliebenen Gesellschafter treffen kann.