Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeit: Was Verleiher und Entleiher wissen müssen

Seit der AÜG-Reform 2017 darf derselbe Leiharbeitnehmer maximal 18 Monate lang an denselben Entleiher überlassen werden. Wer diese Grenze überschreitet, riskiert Bußgelder bis 30.000 Euro, den Verlust der Überlassungserlaubnis und ein fingiertes Arbeitsverhältnis. Dieser Beitrag erklärt, wie die Frist berechnet wird, welche Ausnahmen gelten und wann anwaltliche Beratung sinnvoll ist.