Kopien von Geschäftsunterlagen im Kündigungsschutzverfahren

Geschäftsunterlagen für den Kündigungsschutzprozess kopieren?
Grundsätzlich unzulässig – kann aber dennoch prozessual relevant sein. Entscheidend ist, ob das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Wer zu früh Unterlagen einreicht, riskiert sogar eine fristlose Kündigung.

Klarheit zur Befristung von Arbeitsverträgen im kirchlichen Bereich

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass befristete Arbeitsverträge im kirchlichen Bereich zulässig sein können, wenn die besondere Eigenart der Tätigkeit – etwa bei pastoralen Aufgaben – dies rechtfertigt. Das Urteil schafft mehr Rechtssicherheit für kirchliche Arbeitsverhältnisse.

Zwei Erkrankungen – trotzdem nur eine Arbeitsunfähigkeit?

Mehrere Erkrankungen bedeuten nicht automatisch mehrere Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Entscheidend ist, ob eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder ob zwischenzeitlich wieder Arbeitsfähigkeit bestand. Der Beitrag erläutert den Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls und zeigt, wann trotz mehrerer Diagnosen nur ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

 

Scheinselbstständigkeit vermeiden: Rechtssicherheit durch das Statusfeststellungsverfahren

Scheinselbstständigkeit kann für Auftraggeber teuer werden. Wird im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer gilt, drohen hohe Nachzahlungen. Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bietet eine rechtssichere Möglichkeit, frühzeitig Klarheit zu schaffen und rückwirkende Beitragsforderungen in der Regel zu vermeiden.